MUKOinfo Ausgabe 1/24: Kindergarten und Mukoviszidose

Mehrheitserfordernisse: Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass bei der Ab stimmung über Anträge zur Satzungsänderung eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, wobei ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen außer Betracht bleiben (vgl. §14 Abs. 2 a der zurzeit gültigen Satzung). Vertretungsvollmacht: Gem. § 8 Absatz 1 der Satzung unseres Vereins haben ordent liche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten nach dem Grundsatz pro Person eine Stimme in der Mitgliederver sammlung. Jedes ordentliche Mitglied kann durch schriftliche Vollmacht seine Stimme auf eine andere natürliche Person übertragen, diese muss nicht Mitglied des Vereins sein, es darf jedoch niemand mehr als zwei Stimmen auf sich vereini gen. Vorlagen für Vertretungsvollmachten können bei Bedarf in der Geschäftsstelle ( AFranke@muko.info ) angefordert werden. Diese werden Ihnen per E-Mail zum Selbstausdruck zuge sandt. Ebenfalls finden Sie diese auf dieser Website. Die Regionalgruppen sind durch die Regionalgruppenspre cher, im Falle ihrer Verhinderung durch deren gewählten Ver treter mit einer Stimme je Regionalgruppe in der Mitglieder versammlung vertreten. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Regionalgruppe ist nicht möglich. Das Stimmrecht von juristischen Personen als ordentliche Mitglieder wird durch den/die gesetzlichen Vertreter oder ordnungsgemäß schriftlich Bevollmächtigten ausgeübt.

Anträge: Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können von jedem Mitglied mit Begründung bis mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden des Vereins gestellt werden. Diese Anträge werden dann auf der Mitgliederversammlung beraten. Nach Ablauf dieser Frist muss der Vorstand solche Anträge nur dann in die Tages ordnung der Mitgliederversammlung aufnehmen, wenn dies mindestens der zehnte Teil der Mitglieder des Vereins schrift lich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. Bitte beachten Sie zu den Anträgen die Hinweise auf unserer Homepage. In der Steuergesetzgebung (§ 57 Abgabenordnung) wur de konkretisiert, dass es dem in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck des Vereins auch entsprechen kann, planmäßig mit einer weiteren gemeinnützigen Körperschaft zusammenzuarbeiten und insbesondere Daten zu transfe rieren. Weil der Verein als ideeller Träger und das Mukovis zidose-Institut als wirtschaftliche Betreiberin des Mukovis zidose-Patientenregisters planmäßig Daten transferieren, empfehlen unsere Berater die folgende formale Konkretisie rung in der Satzung: Zu TOP 11 empfiehlt der Vorstand die Annahme der Satzungs entwürfe. Satzungsergänzung unter § 2 Abs. 2 durch Einfügung eines weiteren Spiegelstrichs mit folgendem Text: „– das planmäßige Zusammenwirken mit der Mukoviszidose Institut – gemeinnützige Gesellschaft für Forschung und Thera pieentwicklung mbH zur Verwirklichung des eigenen Satzungs zwecks mit der Weitergabe aggregierter, anonymisierter oder pseudonymisierter medizinischer Gesundheitsdaten.“ Sollten Sie dazu im Vorfeld der Mitgliederversammlung Fra gen haben, wenden Sie sich gerne an die Bundesvorsitzenden oder die Geschäftsstelle.

20 Unser Verein

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