MUKOinfo 3/26: Mit Mukoviszidose ins Ausland

Risiko erkennbar war. Wer eine Police auswählt, sollte daher besonders auf Rücktransport-Regelungen achten: Tari fe, die den Rücktransport zahlen, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, sind für Betroffene meist günstiger als solche, die nur bei „medizinischer Notwendigkeit“ leisten. Tipp: Holen Sie sich vor dem Urlaub unbedingt eine ärztliche Reiseunbe denklichkeitsbescheinigung ein, die eine Reisefähigkeit trotz Vorerkrankung bestätigt. Achten Sie auf eine gute Rücktrans port-Klausel (idealerweise „medizinisch sinnvoll und vertretbar“), da bei CF ein Rücktransport in ein vertrautes CF-Zen trum aus medizinischer Sicht häufig früher sinnvoll sein kann. Praktisch wichtig sind zudem Medikamentenvor rat und Reserve, ein kurzer Arztbrief (Diagnose, Basistherapie, aktuelle Stabilität, Notfallmedikation) sowie die Frage, wie Ersatz bei Verlust/Defekt von Inhalations- oder Therapieequipment organisiert werden kann. Der Paragraph 18 SGB V ist für gesetz lich Versicherte, schwerwiegend chro nisch kranke Menschen, die gerne ins außereuropäische Ausland verreisen, ein wichtiger Schutzanker. Die Kran kenversicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, wenn wegen der bestehenden Krankheit der Abschluss einer privaten Auslands krankenversicherung nicht möglich ist. Das gilt für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Versicherte müssen vor der Reise nachweisen, dass keine Absi cherung durch eine reguläre Auslands krankenversicherung möglich war.

Nichts vergessen? Gute Vorbereitung trägt zu einem gelungenen Familienurlaub bei.

Staaten von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt ist, sollte vor Reiseantritt mit dem Krankenversicherungsträger geklärt werden. Abschluss einer privaten Auslands- krankenversicherung Die EHIC deckt in der Regel keinen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland ab. Auch Such- und Bergungskosten im unwegsamen Gelän de (z.B. maritime Rettungsaktionen oder Hubschraubereinsätze in den Bergen) sind oft ausgeschlossen. Gerade für chronisch kranke Reisende ist deshalb auch bei einer Reise in Europa eine zusätzliche private Auslandsreisekran kenversicherung sinnvoll, weil sie die Organisation und Kostenübernahme im Notfall erleichtert und je nach Tarif auch den Rücktransport einschließt. Außerhalb Europas wird es noch wichti ger, die Bedingungen der Auslandskran kenversicherung genau zu prüfen. Viele Verträge leisten dort gar nicht oder nur eingeschränkt; „weltweit“ gilt häufig nur für eine bestimmte Reisedauer (z. B. einige Wochen) oder schließt einzelne

Regionen aus. Typisch sind Formulierun gen, wonach nur medizinisch notwendi ge Behandlungen wegen „unerwartet“ eintretender Krankheiten und Unfälle versichert sind. Nicht versichert sind oft Behandlungen, die Anlass oder Zweck der Reise waren, oder Beschwerden, mit denen „zu rechnen“ gewesen wäre. Genau hier liegt für chronisch kranke Menschen der Knackpunkt. Das bedeutet nicht, dass chronisch Kranke grundsätzlich keinen Schutz bekommen. Viele Auslandsreisekran kenversicherungen übernehmen durch aus die Behandlung, wenn es zu einem akuten Schub, einer Komplikation oder einer plötzlich notwendigen Therapie kommt – vorausgesetzt, die Reise diente nicht der Behandlung und der Ge sundheitszustand galt vor Reisebeginn als ausreichend stabil. Problematisch kann es für Menschen mit Mukoviszido se werden, wenn kurz vor Reiseantritt eine deutliche Verschlechterung, ein Krankenhausaufenthalt, eine Therapi eumstellung oder neue Beschwerden dokumentiert sind: Dann argumentie ren Versicherer im Zweifel, dass das

30 Ihr gutes Recht

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