MUKOinfo 4/25: Alleinerziehend
» S teuerliche Entlastungen: Alleinerziehende können sich in die Steuerklasse 2 eintragen lassen und somit ihr mo natliches Nettoeinkommen erhöhen oder in der jährlichen Steuererklärung vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehen de profitieren. Damit sinkt das zu versteuernde Einkommen um 4.260 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der volle Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, z.B. wenn der andere Elternteil seinen Unter haltspflichten nicht nachkommt oder nicht in Deutschland wohnt. » M ehrbedarf im Bürgergeld/in der Grundsicherung: Für Alleinerziehende ist ein erhöhter Bedarf vorgesehen, gestaffelt nach Zahl und Alter der Kinder. Menschen mit Mukoviszidose können zusätzlich einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend machen. » K inderkrankengeld: Wenn ein Kind akut krank ist, haben Alleinerziehende gegenüber der gesetzlichen Krankenver sicherung einen Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind und Jahr. Bei mehr als zwei Kindern sind es max. 70 Tage. Das zu betreuende Kind muss unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein. » F amilienpflegezeit: Bis zu 24 Monate kann die Arbeitszeit reduziert werden, Einkommensverluste werden über ein zinsloses Darlehen teilweise aufgefangen. » H aushaltshilfe: Wenn der erkrankte Elternteil den Haushalt vorübergehend nicht führen kann (z. B. nach OP, Entbin dung oder Reha), besteht Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkasse, sofern Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt leben und keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Rechte im Arbeitsleben Die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie ist für Alleinerziehen de besonders entscheidend. Wichtige Punkte sind: » Z umutbarkeit: Im Bürgergeldbezug gilt grundsätzlich die Pflicht zur Arbeit, doch Pflege und Betreuung eines (behin derten) Kindes, insbesondere als Alleinerziehende, können die Zumutbarkeit einschränken (§ 10 SGB II). » T eilzeitarbeit: Jeder Arbeitnehmer kann eine Reduzierung der Arbeitszeit beantragen, wenn keine dringenden be trieblichen Gründe dagegensprechen. Einkommensein- bußen müssen jedoch in Kauf genommen werden.
Einen umfassenden Überblick über staatliche Leistungen bietet das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.familienportal.de
» R echt auf Nichtdiskriminierung: Der Europäische Gerichts hof hat 2025 entschieden, dass Eltern behinderter Kinder von ihrem Arbeitgeber Anpassungen (z. B. flexible Arbeits zeiten) verlangen können, solange diese zumutbar sind (EuGH, Urteil vom 11.9.2025, Az. C-38/24). » F lexibilität bei eigener Erkrankung: Alleinerziehende mit chronischer Erkrankung wie Mukoviszidose sollten aktiv flexible Lösungen mit dem Arbeitgeber suchen – etwa Homeoffice oder angepasste Arbeitszeiten. » Z usatzurlaub: Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf eine Woche Zusatzurlaub pro Jahr. Elternassistenz – konkrete Hilfe im Alltag Wenn die eigene Erkrankung die Ausübung der Elternrolle erschwert, kann eine Elternassistenz beantragt werden. Assistenzkräfte helfen bei der Betreuung der Kinder oder der Organisation des Familienlebens. So können gesundheitliche Bedürfnisse mit dem Alltag der Kinder besser in Einklang gebracht werden. Die Kosten werden von der Eingliederungs- oder Jugendhilfe übernommen. Selbstfürsorge – Kraftquellen für den Alltag Insbesondere Alleinerziehende vergessen oft ihre eigenen Be dürfnisse. Doch ohne regelmäßige Pausen und Unterstützung droht Erschöpfung. Geplante Erholungszeiten, Austausch mit Freunden, die Pflege von Hobbys oder auch Gespräche mit Psychologinnen oder Familienhelfern können helfen, neue Energie zu tanken. Offener Online-Treff für CF-Erwachsene, die selber Eltern sind, am Mittwochabend (4 x im Jahr) Termine finden Sie unter www.muko.info/was-wir-tun/ veranstaltungen/termine Zoom-Link erhältlich nach Anmeldung bei Barbara Senger BSenger@muko.info
38 Ihr gutes Recht
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