MUKOinfo-Ausgabe 2/25: Mentale Gesundheit bei CF

Ernährungsmehrbedarf in der Grundsicherung Änderungen für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre

Bei Mukoviszidose muss besonders auf eine gesunde, nährstoffreiche Ernährung geachtet werden.

In der Vergangenheit haben wir häufi ger darüber berichtet, dass Menschen mit Mukoviszidose, die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten, nach den Emp fehlungen des Deutschen Vereins einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Er nährung geltend machen können. Neu: Staffelung nach Alter der Kinder Obwohl es sich dabei „nur“ um Emp fehlungen handelt, wurde diesen in der Regel gefolgt. Seit Ende 2020 bedeutete dies einen Mehrbedarf in Höhe von 30 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, aktuell also 30 Prozent von 563 Euro = 168,90 Euro monatlich. Dabei wurde nicht un terschieden, ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelte.

» Säuglinge: 20 Prozent » 1 bis 6 Jahre: 15 Prozent » 7 bis 12 Jahre: 20 Prozent » 13 bis 14 Jahre: 25 Prozent » ab 15 Jahren: 30 Prozent.

Der Deutsche Verein hat seine Emp fehlung in Bezug auf den letzten Punkt überarbeitet und im September 2024 neue Empfehlungen verabschiedet, die den Mehrbedarf bei Kindern und Jugendlichen nun nach Alter staffeln. Die Neuregelung entspricht auch nach Einschätzung des Arbeitskreises Er- nährung des Mukoviszidose e.V. aus ernährungswissenschaftlicher Sicht dem tatsächlichen Bedarf. Verschlechterung für Kinder mit Mukoviszidose bis 15 Jahre Dies führt dazu, dass erst für Jugend- liche ab 15 Jahren 30 Prozent Mehrbe darf empfohlen wird und für jüngere Kinder der Mehrbedarf reduziert wird. Für Kinder mit Mukoviszidose bietet sich nun folgendes Bild:

Annabell Karatzas Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung Tel.: +49 (0)228 98780-32 E-Mail: AKaratzas@muko.info

36 Ihr gutes Recht

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