Mukoinfo_03_2023_Positive Entwicklung mit Nebenwirkungen

Modulatortherapie – Rückkehr ins Erwerbsleben

Eine länger anhaltende gesundheitliche Verbesserung bringt bei manchen Men schen mit Mukoviszidose den Wunsch mit sich, wieder ins Berufsleben zurück- zukehren. Häufige Motive für eine Rück kehr ins Erwerbsleben sind, neben dem Einkommen, auch Aspekte der sozialen Teilhabe: Gebrauchtwerden, Kontakt zu anderen Menschen, Anerkennung und Wertschätzung. Minijob/Hinzuverdienstgrenze Die Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs ist für Bezieher einer z.B. vollen Erwerbsminderungsrente (weniger als drei Stunden tägliche Arbeit) eine gute Möglichkeit, neben dem Bezug der Rente einer Beschäftigung nachzugehen und sich auf dem Arbeitsmarkt zu erpro ben. Sollte das gut klappen, könnte der Stundenumfang nach und nach erweitert werden, was ab einem bestimmten Ver dienst zur Rentenkürzung führen würde. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente (EMR) wurde die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 auf jährlich 17.823,75 Euro erhöht. Dies stellt eine deutliche Steige rung zum vorherigen Betrag von 6.300 Euro dar und verbessert damit die finan ziellen Möglichkeiten des Einzelnen. Wichtig: Menschen, die eine EMR bezie hen, können einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens nachgehen. Anderenfalls ist der An

spruch auf die EMR trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen gefährdet. Das heißt, bei einer Rente wegen voller Er werbsminderung ist eine Arbeitszeit von weniger als drei Stunden täglich und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbs minderung eine Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden täglich einzuhalten. Mögliche Schwierigkeiten Barrieren für eine Rückkehr ins Erwerbs leben sind häufig gesundheitliche und arbeitsmarktbezogene Faktoren wie z.B. geringe Fähigkeit und Bereitschaft von Arbeitgebern, sich auf Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen einzustellen. Die Sorge vor schwanken der Leistungsfähigkeit und einer ggfs. geringeren Belastbarkeit können für Arbeitgeber ein Risiko darstellen und deshalb die Einstellung erschweren. Zuständigkeiten, Strukturen und Möglich keiten einer beruflichen Rehabilitation und Wiedereingliederung sowie die daran beteiligten Akteure sind häufig nicht be kannt. Fast alle Leistungen sind Antrags leistungen und setzen ein hohes Maß an Eigeninitiative voraus sowie die Fähigkeit, sich schriftliche Informationen zu be schaffen und sich mit ihnen auseinander zusetzen. Zudem bestehen für Bezieher einer (vollen) EMR rechtliche Zugangshür den zu diesen Unterstützungsleistungen. Es muss der Nachweis erbracht werden (z.B. durch ein ärztliches Prognose-Schrei-

ben, Tests), dass man körperlich in der Lage ist, eine bewilligte Leistung zur beruf- lichen Teilhabe (LTA), wie z.B. eine Arbeits- erprobung oder Umschulung, auch erfolg reich abschließen zu können. Grundsätz lich gilt jedoch: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“. Neben den Maßnahmen der be- ruflichen Rehabilitation undWiedereinglie- derung steht es jedem frei, eine Beschäfti gung aufzunehmen. Die (Neu-) Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Be schäftigung (nicht Minijob!) zieht jedoch immer eine Überprüfung der Rente mit sich. Ergab sich der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung über § 53 Abs. 2 SGB VI, greift die Wartezeitfiktion für den Anspruch auf die Rente wegen teilwei ser Erwerbsminderung nicht. In diesem Fall könnte nach Wegfall der vollen Erwerbs minderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht gezahlt werden. Tipp: Bevor man sich in der Rente herabstufen lässt (z.B. teilweise EMR) ist es ratsam, mit seinen CF-Behandlern Rücksprache zu halten, ob das subjekti ve Gefühl der gesundheitlichen Verbes serung auch der objektiven Bewertung der Experten gleichkommt. Eine ausführliche Beratung durch die Reha-Fachberater der Deutschen Ren tenversicherung, Versichertenälteste, Integrationsfachdienste oder kosten pflichtige, selbständige Rentenberater ist vor einem Wiedereinstieg ins Berufs leben daher dringend empfehlenswert. Achtung! Sonderfall vorzeitige Wartezeiterfüllung

Nathalie Pichler Referentin Hilfe zur Selbsthilfe Tel.: + 49 (0) 228 98780-33 E-Mail: NPichler@muko.info

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Ihr gutes Recht

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