Mukoviszidose e.V. Wirkungsbericht 2019

Teil B: Angebote und Wirkungen

Sozialrechtliche und psychosoziale Beratung

Aktivitäten 2019 2019 fanden ca. 2.000 Beratungen via E-Mail, Telefon und Brief statt

Themen: » Bewilligung von z.B. Rehamaßnahmen und Hilfsmitteln » Anspruch auf Kindergeld » Feststellung eines höheren Pflegegrades oder Grades einer Behinderung und/oder der Erteilung von Merkzeichen » Hilfe beim Aufsetzen von Schreiben

» Vermittlung an Rechtsanwälte aus dem Kreis der Rechtsanwälte des Mukoviszidose e.V. mittels kostenloser Erstberatungsscheine

Fallbeispiele aus dem Beratungsalltag Beispiel 1: Die Mutter eines Sechsjährigen hörte bei einem Treffen einer regionalen Selbsthilfegruppe in Mainz den Vortrag einer „Hilfe zur Selbsthilfe“-Beraterin des Mukoviszidose e.V. zum neuen Pflegerecht. Sie ließ sich daraufhin durch die Psychosoziale/sozialrechtliche Be- ratungsstelle des Mukoviszidose e.V. zum Pflegerecht be- raten und stellte einen Antrag auf Pflegegeld. Der Antrag wurde abgelehnt. Mit Unterstützung des Beratungsteams wurde ein Widerspruch formuliert und eingelegt. Der Wi- derspruch wurde erneut abgelehnt. Die Beraterin riet ihr dazu, Klage einzulegen. Es wurde ein Beratungsschein für eine Erstberatung bei einer Anwältin aus dem „Kreis der Anwälte im Mukoviszidose e.V.“ erteilt, die Kosten trug der Mukoviszidose e.V. Im Anschluss an diese Erstbera- tung erteilte die Familie der Rechtsanwältin das Mandat. Über die Beratungsstelle wurde die Anwältin wiederum mit einem anderen Anwalt aus dem Kreis vernetzt, der ein ähnliches Verfahren führte, mit dem Ziel, die Argumenta- tion zu vereinheitlichen. Das Verfahren wurde schließlich erfolgreich beendet und die Familie bekam eine Nachzah- lung des Pflegegelds seit Antragstellung bis mindestens Herbst 2021 zugebilligt.

„Danke für Ihre Unterstützung. Das bedeutet mir wirklich sehr viel“ Fall 2 (Andrea B.)

Beispiel 2: Eine alleinerziehende Mutter stellte einen schriftlichen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds, weil für ihren CF-betroffenen Sohn kein Kindergeld mehr gezahlt und sogar eine Rück- zahlung von bereits geleistetem Kindergeld gefordert wurde. Hintergrund: Der Sohn hatte aufgrund krankheits- bedingter Fehlzeiten mit großer Mühe, viel Verständnis seines Arbeitgebers und mehreren Ausbildungsver- längerungen seine Ausbildung abgeschlossen, wurde allerdings nicht in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis übernommen. Da seine Ausbildung beendet war, strich die Familienkasse das Kindergeld. Krankheitsbedingt konnte er sich jedoch nicht um eine neue Stelle bemü- hen. Die alleinerziehende Mutter geriet daher in eine finanzielle Notlage. Die „Hilfe zur Selbsthilfe“-Beraterin führte zunächst ein telefonisches Beratungsgespräch mit der Mutter, in dem sie deren Anspruch auf Kindergeld für Kinder mit Behinderung bestärkte. Darauf folgte die Formulierung eines Widerspruchschreibens durch die Mutter in enger Abstimmung mit der Beraterin. Der Mutter wurde bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Widerspruch ein Darlehen aus dem Unterstützungsfonds gewährt. Ihrem Widerspruch wurde schließlich erfolgreich stattgegeben, sodass das Kindergeld weiter- und nachgezahlt wurde. Die dankbare Mutter zahlt das Darlehen an den Mukovis- zidose e.V. zurück.

„Puh. Was auch immer das jetzt im Einzelnen bedeutet – der Kampf über zweieinhalb Jahre hat sich gelohnt. Herzliche Grüße aus Mainz und vielen Dank für Ihre Unterstützung, sonst wäre ich den Schritt einer Klage sicher nicht gegangen…“ Fall 1 (Ingrid K.)

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Mukoviszidose e.V. | JAHRESBERICHT 2019

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