muko.info 1/2023 Medizinische Prävention bei Mukoviszidose

Zuzahlung zu Ernährungstherapie, Physiotherapie und Arzneimitteln

Mukoviszidose-Betroffenen, die Kaftrio einnehmen, wird eine regelmäßige Er nährungsberatung ab dem Einnahmebe ginn empfohlen. Denn die Einnahme des CFTR-Modulators kann zu erheblichen Gewichtssteigerungen führen, die eine Umstellung der ernährungstherapeuti schen Maßnahmen erforderlich machen. Auch für Ernährungstherapie wird bei gesetzlich Krankenversicherten eine Zu zahlung fällig. Für manche Patienten kann die Zuzahlung gerade in diesen Zeiten eine Hürde sein, die Therapie in Anspruch zu nehmen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von Zuzahlungen möglich. Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesund heit beteiligen und für Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel Zuzahlungen leisten. Bei Medikamenten werden für jedes verschreibungspflichtige Arznei mittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro, fällig. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie oder Ernährungstherapie beträgt die Zuzah lung zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung. Schnell kann gerade bei chronisch Kranken eine hohe Summe zusammenkommen. Damit Versicherte nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen, bis zu denen sie Zuzahlungen leisten müssen. Für Men schen mit chronischer Erkrankung, dazu gehört auch Mukoviszidose, ist diese Höchstgrenze bei einem Prozent des jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens anstatt der üblichen zwei Prozent er reicht. Das Haushaltsbruttoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen

der Personen, die in einem gemeinsa men Haushalt leben.

Quittungen sammeln, Antrag stellen Krankenkassen benachrichtigen ihre Versicherten nicht automatisch, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Deshalb sollten Versicherte ihre Zuzah lungen selbst im Auge behalten und die Quittungen sammeln. Sobald sie die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreichen, kann bei der jeweiligen Krankenkasse eine Befrei ung beantragt werden. Wird der Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung bewilligt, erhalten sie einen Befreiungsbescheid und oft auch einen Befreiungsaus weis. Für den Rest des Jahres müssen dann keine Zuzahlungen mehr geleis tet werden. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden erstattet. Daneben gibt es weitere Modelle bzw. Wege der Abrechnung und Befreiung z.B. eine Vorauszahlung der Belastungsgrenze zu Beginn des Jahres. Welcher Weg sich im Einzelfall eignet, kann am besten im direkten Austausch mit der Krankenkas se geklärt werden. Sonderregelungen gelten übrigens für Personen, die Bürgergeld (ehe mals Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Erwerbs minderungsrente beziehen. Hier wird als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze der Regelsatz des Familienmitgliedes mit dem höchsten finanziellen Beitrag (Haushaltsvorstand) zugrunde gelegt. Erhöhung der Gesundheitskosten- Soforthilfe Im Zuge der Einführung des Bürgergel des im Januar 2023 stiegen die Regel bedarfe bei Bezug von Bürgergeld (bzw.

Befreiung durch die Krankenkassen sowie die Gesundheitskosten-Soforthilfe des Mukoviszidose e.V. können finanzielle Belastungen abmildern.

Arbeitslosengeld 2) und Grundsicherung nach dem SGB XII von 449 Euro auf 502 Euro pro Monat. Damit erhöht sich auch für chronisch kranke Sozialleistungs bezieher die Zuzahlungsgrenze auf 60,24 Euro im Jahr. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde auch die Gesundheitskosten-Soforthilfe, die der Mukoviszidose e.V. an finanziell schwa che Mukoviszidose-Betroffene auszahlt, von 50 Euro auf 60 Euro erhöht. www.verbraucherzentrale.de/wissen/ gesundheit-pflege/krankenversicherung/ zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine- befreiung-bei-der-krankenkasse-11108 Gesundheitskosten-Soforthilfe: www.muko.info/angebote/finanzielle- unterstuetzung/gesundheitskosten- soforthilfe Weiterführende Informationen: Befreiung von Zuzahlungen:

Katharina Heuing Gesundheitspolitik Mukoviszidose Institut Annabell Karatzas Hilfe zur Selbsthilfe Juristische Referentin Mukoviszidose e.V.

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