muko.info 1/2023 Medizinische Prävention bei Mukoviszidose
Einsatz zahlt sich aus Mukoviszidose-Teams können erhöhten Gesprächsbedarf abrechnen
Viele Mukoviszidose-Ambulanzen versorgen ihre Patienten über die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV, §116b SGB V). Die zeitaufwändige und komplexe Versorgung von Menschen mit Mukoviszidose ist in der ASV jedoch nicht ausrei chend abgebildet. Auch diagnostische und therapeutische Leistungen, die die Ambulanzen erbringen, können zum Teil nicht abgerechnet werden. Durch den Beschluss zum Petitionsverfahren hat der Mukoviszidose e.V. im Juni 2020 die Gelegenheit bekommen, eine umfassende Stellungnahme mit Forderungen zur Verbesserung der ASV in die Beratungen des dafür zustän digen Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einzubringen. Das Ziel: Die Vergütung über die ASV soll besser werden.
leistungen in der ASV abrechnen. Für Erwachsenen-Ambulanzen bedeutet die Änderung bis zu 58 Euro mehr pro Patient und Quartal. Auch wenn der Weg zu einer auskömm lichen und nachhaltig gesicherten Finanzierung der ambulanten Muko viszidose-Versorgung noch lang ist, ist diese Änderung ein wichtiger Schritt zur besseren Vergütung der Erwachsenen versorgung. Mit der Ambulanten Spezialfachärztli chen Versorgung hat der Gesetzgeber ein spezifisches Versorgungsangebot für Patienten mit bestimmten seltenen oder komplexen Krankheiten wie Muko viszidose geschaffen. Seit Einführung dieser Versorgungsform 2017 stellen sich immer mehr Mukoviszidose-Ambu lanzen einem aufwändigen Zulassungs verfahren, um ihre Patienten in der ASV zu versorgen. Doch die Vergütung der komplexen, spezialisierten Versorgung ist in der ASV mit etwa 80 Euro pro Pati ent und Quartal massiv defizitär. Die Ur sache liegt in der Vergütungssystematik der ASV: der einheitliche Bewertungs maßstab (EBM) ist für Vertragsarztpra xen gedacht mit einem Mix aus leichten und schweren Behandlungsfällen. In einer hochspezialisierten Ambulanz für Mukoviszidose wird diese Systematik EBM als Vergütungssystematik in der ASV ungeeignet
der komplexen und zeitaufwändigen Versorgung der Patienten jedoch nicht gerecht. Dass die Vergütungssystematik der ASV dringend reformiert werden muss, bevor Spezialambulanzen für Seltene Erkrankungen schließen, ist auch ein Ergebnis des Innovationsfondsprojekts zur Evaluation der ASV, an dem der Mukoviszidose e.V. als Kooperations partner beteiligt war. Die Ergebnisse des Projekts liegen dem G-BA bereits vor. Dieser muss sich mit den Empfehlungen der Projektverantwortlichen auseinan dersetzen und prüfen, wie diese berück sichtigt werden können. Der Mukoviszidose e.V. wird sich in enger Abstimmung mit den CF-Ambu lanzen weiter für eine Verbesserung der Vergütung über die ASV einsetzen.
CF-Erwachsenen-Ambulanzen können ab sofort mehr Leistungen abrechnen.
Neue Abrechnungsziffer für Erwach- senen-Ambulanzen Nach zweieinhalb Jahren Beratung, in denen sich der Mukoviszidose e.V. als Patientenvertretung intensiv im G-BA für Verbesserungen eingesetzt hat, konnte ein Teilerfolg erreicht werden: Es wurde eine neue Abrechnungsziffer für Gesprächsleistungen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Mu koviszidose in die ASV aufgenommen. Die neue Abrechnungsziffer kann bis zu viermal im Quartal je zehn Minuten mit einem Betrag von 14,71 Euro abgerech net werden. Damit wurde explizit auch für Fachärzte für Innere Medizin, die erwachsene Mukoviszidose-Patienten behandeln, eine Möglichkeit zur Abrech nung des erhöhten Gesprächsaufwands geschaffen. Bisher konnten nur Kinder- und Jugendärzte zusätzliche Gesprächs
Katharina Heuing Mukoviszidose Institut
Tel.: +49 (0)228 98780-62 E-Mail: KHeuing@muko.info
34 Gesundheitspolitik
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