muko.info 2/23 Diagnose Mukoviszidose: Erfahrungen mit Behörden

Beratungspflicht der Sozialleistungs träger/Sozialberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände Nach § 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) hat jeder Bürger einen Rechtsan spruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Die Beratungspflicht obliegt in erster Linie dem im jeweiligen Leistungsbereich zuständi gen Leistungsträger (Krankenkasse, Ren tenversicherung, Bundesagentur für Arbeit etc.). Durch das zusätzliche Angebot der Wohlfahrtsverbände und Städten/Gemein- den ist eine große Beratungsvielfalt für hilfesuchende Menschen gewährleistet. Im Internet oder in den Beratungsstel len sind viele hilfreiche Broschüren unterschiedlichen Ursprungs zu finden, welche über die Rechtssituation aufklä ren und auch Musterschreiben für einen Widerspruch anbieten. Die Kapitel des Leitfadens Soziale Rechte für Betroffene des Mukoviszidose e.V. können auf der Internetseite des Vereins unter „Publi kationen“ kostenfrei heruntergeladen werden: www.muko.info/mukoviszidose/ mediathek/publikationen/kategorie/ sozial-rechtliches#c12368 Ein gutes Angebot an Sozialrechtsbro schüren und Argumentationshilfen allgemeiner Art findet man zudem auf der Homepage des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Men schen e.V. (bvkm) : www.bvkm.de Was macht man bei einer Ablehnung? Immer, wenn die Leistungspflicht des Kostenträgers nicht vollständig geklärt Welche hilfreichen Informations- broschüren gibt es?

Den Überblick zu behalten will organisiert sein

ist, kann es auch passieren, dass An träge abgelehnt oder die bewilligten Leistungen den Erwartungen der Antrag stellenden nicht gerecht werden. Die Enttäuschung darüber ist häufig groß. Die zunehmend frühere Diagnosestellung (mittels Neugeborenen-Screening) und verbesserte Therapiemöglichkeiten füh ren zu stabileren Krankheitsverläufen, sodass in manchen Fällen ggfs. kein An spruch auf die erhoffte Leistung besteht. Jede Antragstellung auf einen Pflege grad, einen Behindertenausweis, eine Reha-Maßnahme etc. und das damit ver bundene Verfahren ist ein Einzelfall. Der Vergleich mit anderen Betroffenen „Der hat einen höheren Pflegegrad, obwohl es ihm deutlich besser geht.“ oder „Die Fami lie fährt jedes Jahr zur Reha“ hilft bei der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche leider nicht weiter. Es gilt nun, sich nicht entmutigen zu lassen und sich bei einer ungerechtfertigten Ablehnung mit einem Widerspruch zur Wehr zu setzen. Ein vorheriger Kontakt zur CF-Ambulanz, einer CF-Selbsthilfegruppe, zu anderen Betroffenen (z.B. mithilfe von muko. connect) oder den Beraterinnen des

Mukoviszidose e.V. hilft bei der Ent scheidungsfindung, ob sich der Wider spruchsweg in diesem Fall auch lohnt. Dort greift man in der Regel auf jahrelan ges Erfahrungswissen zurück und man erhält durch die Beraterinnen gegebe nenfalls auch ein hilfreiches, einschlägi ges Urteil zu einem vergleichbaren Fall. In Fällen, in denen ein Widerspruch kei ne Aussicht auf Erfolg hat, wird der Rat lauten, die ablehnende Entscheidung zu akzeptieren. Das spart Energie, die an andere Stelle vielleicht dringender benötigt wird. Ein Widerspruch sollte unbedingt be gründet werden. Gesetzlich vorgeschrie ben ist das zwar nicht, erhöht aber die Chancen auf Erfolg. Wichtige Aspekte in diesem Schreiben sollten z.B. sein: » W arum ist man davon überzeugt, dass einem die Leistung zusteht? » W elche Feststellungen stimmen nicht? » W elche Umstände wurden eventuell vergessen und sollten aus der Sicht des Antragstellenden berücksichtigt werden? Sollte man einen Widerspruch begründen?

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